Straffreiheit für rechten Bombenbastler?

geschrieben von VVN - BdA Landesvereinigung Baden - Württemberg

26. April 2012

Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten auf das Urteil …des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können.

Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem Emailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt.

Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sein offenkundiger Versuch eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.

Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewaltätigere Neonaziszene in Deutschland.

In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind z.B. Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns auf Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.

Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.

Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen.

Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!

Eine Demokratie, die – sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals – nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft.

Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.

Mehr wissenswerte Informationen finden Sie in einem nonpd Extra aus 2009, das wir Ihnen unten zum Download als pdf anbieten.