Gedenkfeier für die Opfer von Faschismus und Krieg
24. November 2012
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kameradinnen und Kameraden,Wir erinnern an die badischen, pfälzer und saarländischen Juden, die vor 72 Jahren in das Internierungslager Gurs am Rand der französischen Pyrenäen deportiert wurden. Unter ihnen befanden sich 200 Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger, Männer, Frauen und Kinder. Wir gedenken heute, stellvertretend für alle Opfer des faschistischen Terrorregimes, der 41 Menschen, deren Namen hier auf den Grabplatten stehen. Sie sind Opfer aus Konzentrationslagern und „Euthanasie“-Mordanstalten. Wir gedenken der 18 000 Toten des furchtbaren Luftangriffs vom 23. Februar 1945, der Pforzheim fast vollständig zerstört hatte. Unter den Opfern waren auch zahlreiche französische Zwangsarbeiter aus La Bresse in den Vogesen, die in der Pforzheimer Rüstungsindustrie beschäftigt waren. Die Gedenktafeln und Grabsteine auf diesem Friedhof mahnen uns heute zu Toleranz und Humanität. So ist es auf der Gedenktafel am Eingang zum Neuen Jüdischen Friedhof zu lesen. Was Menschen anderen Menschen an Leid und Grausamkeit zufügen können, ist tief in das individuelle wie in das gemeinschaftliche Gedächtnis der Menschen in Europa eingeprägt. Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus! Dieser Wunsch prägte das Denken und Handeln der meisten Menschen nach 1945. Doch wo stehen wir heute?
Rede von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall Landessprecher der VVN / BdA Baden-Württemberg
Nicht allein die Morde des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ , 1deren TäterInnen und Motiv erst nach Jahren ans Tageslicht kamen, beweisen den gewalttätigen und terroristischen Charakter faschistischer und neofaschistischer Ideologie und Politik. Auch in Baden-Württemberg zeigte sich dieser terroristische Charakter in den letzten Jahren besonders deutlich z. B. im gerade noch verhinderten Bombenanschlag eines NPD-Jugendfunktionärs in Lörrach 2009, im Brandanschlag von Winterbach oder beim Mordversuch im südbadischen Riegel, wo ein Nazi einen Antifaschisten mit dem Auto anfuhr und lebensgefährlich verletzte. Im gesamten Bundesgebiet starben seit 1990 182 Menschen als Opfer faschistischer Gewalt.
Zum Wesen des Faschismus gehören Sozialdarwinismus, Volksgemeinschaft, Führerprinzip, Rassismus und Antisemitismus, Sexismus, Demokratiefeindlichkeit, Gewalt und Krieg. Wo sich FaschistInnen „globalisierungskritisch“ und „sozialkritisch“ geben, knüpfen sie an die soziale und vermeintlich antikapitalistische Demagogie ihres historischen Vorbildes NSDAP an.
Auch in Baden-Württemberg haben die Aktivitäten offener faschistischer Kräfte in den letzten Jahren zugenommen und haben ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Es ist ein weitverzweigtes Netzwerk von sogenannten freien oder autonomen Kameradschaften, „Stützpunkten der JN“, Internetseiten und Internetversänden, Verlagen, ominösen Vereinen und Gemeinschaften entstanden.
Den Kern dieses Netzwerkes bildet weiterhin die NPD, die das Parteienprivileg genießt, staatliche Wahlkampfzuschüsse erhält, in einigen Bundesländern über Landtagsmandate und auch in einigen Gemeinden in Baden-Württemberg über Kommunalmandate verfügt. Wir wollen uns auch weiterhin nicht damit abfinden, dass diese menschenfeindliche Ideologie weiter Fuß fasst!
Deshalb fordern wir mit Nachdruck weiterhin das Verbot der NPD und anderer Nazistrukturen. Dazu gehört auch das Abschalten aller V-Leute der Geheimdienste (nicht nur wie bereits geschehen jener in den Vorständen) und damit ein Ende der staatlichen Finanzierung und Unterstützung faschistischer Strukturen und Aktivitäten.
Wir arbeiten als VVN – BdA in diesen Bündnissen mit und machen uns dafür stark, Aktionen zu entwickeln, die geeignet sind, die Aufmärsche und Veranstaltungen zu verhindern. Dazu gehören Initiativen zum Verbot solcher Aufmärsche, die Organisation von antifaschistischen Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsams einschließlich gewaltfreier Blockaden.
Die offen faschistischen Auftritte sind nicht die einzige und nicht unbedingt die gefährlichste Erscheinungsform faschistischer Ideologie. Sie tritt im gesellschaftlichen Alltag oft weit weniger spektakulär in Erscheinung. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie sind gesellschaftlich leider weit verbreitet. Scheinbar seriös wirkende Parteien, Vereine, Internetseiten und Verlage in großer Zahl verbreiten und unterstützen solche menschenverachtenden Haltungen. Oftmals fungieren Mandatsträger demokratischer Parteien als Stichwortgeber oder greifen die Stichworte populistisch auf. Rechtspopulistische Parteien haben Konjunktur. Zunehmend machen sich solche Haltungen auch an weit verbreiteten Vorurteilen und in der Diskriminierung der muslimischen Bevölkerung fest. Unter dem Stichwort „Islamismus“ wird diese unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt oder der Unterwanderung der wahlweise „christlich-abendländischen“ oder christlich-jüdischen“ Kultur verdächtigt und entsprechend diskriminiert. Rechtspopulistische Parteien wie die Pro-Bewegung stehen für diese neuere Variante des Rassismus.
Seine Funktion ist es, sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch Feindbilder zu schaffen, die von den wirklichen Problemen und ihren Lösungen ablenken, im Inneren Sozial- und Demokratieabbau und im Äußeren Aufrüstung und militärische Interventionen plausibel erscheinen zu lassen.
Wir stellen uns als Aufgabe, auch solchen Erscheinungen faschistischer Ideologie in der Mitte der Gesellschaft entgegen zu treten und darüber aufzuklären.
Wie das Jahr 1933 beweist, bedeutet Faschismus die Zerschlagung der Demokratie und der demokratischen Rechte. Eine zentrale Aufgabe jedes antifaschistischen Handelns ist es daher für Erhaltung und Stärkung der Demokratie und der demokratischen Rechte einzutreten. Im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Innern nun den vielen politischen Versuchen der letzten Jahre nachgegeben, bewaffnete Bundeswehreinsätze im Innern zu ermöglichen. Die in diesem Urteil gemachten Einschränkungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass entsprechende Katastrophenszenarien für einen solchen Einsatz schnell konstruiert werden können, wie dies auch die Geschichte zeigt. Die Hürden die Bundeswehr auch als innenpolitisches Machtinstrument zu missbrauchen, sind damit dramatisch gesenkt worden.
Aktuell muss auch zu dem Bestreben, Patriotraketen der Bundeswehr an der Grenze der Türkei zu Syrien einzusetzen, etwas gesagt werden. Außenminister Westerwelle erklärte am Mittwoch dieser Woche im Bundestag, wenn ein NATO-Partner um Hilfe bittet, dann müssten schon „sehr gute Gründe“ vorliegen, einer solchen Bitte nicht zu entsprechen. „Solche Gründe sehe ich nicht.“ Dabei liegen sie auf der Hand. Aus der vorliegenden außen- und sicherheitspolitischen Expertise lassen sich Gründe anführen, die eindeutig gegen eine Stationierung der angeforderten Patriot-Systeme mit entsprechender Bundeswehr-Begleitung sprechen. Von türkischer Seite werden Drohungen ausgestoßen und Interventionsabsichten gegen Syrien geäußert. Am weitesten geht der von der Regierung im türkischen Parlament eingebrachte und mit großer Mehrheit verabschiedete Kriegsvorratsbeschluss vom 4. Oktober 2012. Darin wird die Regierung Erdogan zum „einjährigen Einsatz der türkischen Streitkräfte im Ausland“ ermächtigt, „deren Rahmen, Zahl und Zeit von der Regierung festgelegt werden“. Einen Tag später erklärte Ministerpräsident Erdogan offen, dass er zum Krieg rüste: „Wir mögen den Krieg nicht, aber wir sind auch nicht weit davon entfernt. Es gibt eine Redewendung, die besagt, dass man sich für den Krieg vorbereiten soll, wenn man den Frieden will. So wird der Krieg zum Schlüssel für den Frieden.“ Alle sicherheitspolitisch relevanten Vorfälle der letzten Monate an der syrisch-türkischen Grenze tragen die Handschrift des innersyrischen bewaffneten Konflikts zwischen Armee und Aufständischen. Auch die vereinzelte Luftzwischenfälle können nicht dazu herhalten, eine relevante Gefährdung türkischen Territoriums durch Syrien zu behaupten. Dagegen warnte am 7. Oktober der türkische Außenminister Ahmet Davutoğlu, dass sein Land auf den „andauernden Granatenbeschuss“ (von dem in Wahrheit keine Rede sein kann) militärisch reagieren werde. Und Generalstabschef Necdet Özel erklärte gleichzeitig: „Wenn das weitergeht, werden wir mit größerer Gewalt antworten.“ Der NATO-Vertrag schreibt dies zwingend vor. In Art. 1 heißt es unmissverständlich: „Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.“ Mit diesem Grundsatz verträgt sich weder aggressives Reden noch aggressives Verhalten von NATO-Mitgliedern gegenüber Drittstaaten. Ein Kriegsvorratsbeschluss, wie ihn das türkische Parlament erlassen hat, widerspricht eindeutig den vertraglichen Verpflichtungen, welche die NATO-Mitglieder eingegangen sind. Der Verteidigungscharakter der NATO wird in sein Gegenteil verkehrt, wenn Mitgliedstaaten in ihren aggressiven Vorhaben unterstützt werden. Dies scheint uns eindeutig der Fall zu sein bei der Ankündigung des NATO-Generalsekretärs vom 21. November, der Bitte der Türkei entsprechen zu wollen, Patriot-Raketen-Einheiten an die türkisch-syrische Grenze zu entsenden. Die Bundesregierung, die nach Meinung des zum „Sicherheitsexperten“ gewandelten Außenministers Westerwelle alle Kriterien für eine positive Antwort auf das türkische Hilfeersuchen erfüllt sieht, beteiligt sich aktiv an einer möglichen Eskalation im türkisch-syrischen Grenzgebiet. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags wären also gut beraten, nicht den vollmundigen Unbedenklichkeitserklärungen der Regierung und ihrer außen- und sicherheitspolitischen Vuvuzela Westerwelle zu glauben. Vielmehr sollte die aggressive Politik der türkischen Regierung nach außen, aber auch nach innen (der Krieg gegen die Kurden wird wieder mit aller Härte geführt) analysiert werden. Die einzige Schlussfolgerung daraus kann nur sein: Keine Eskalation der türkisch-syrischen Spannungen durch die Aufrüstung an der syrischen Grenze! Deshalb an dieser Stelle meine klare Forderung: Keine Bundeswehr in die Türkei! Eines der wichtigsten demokratischen Rechte ist das Recht der BürgerInnen für ihre Interessen und Überzeugungen einzutreten.
Mit großer Sorge beobachten wir deshalb, dass insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht in der politischen und juristischen Praxis immer häufiger Beschränkungen und Sanktionen unterliegt. Davon betroffen sind fast alle regierungs- und sozialkritischen Bewegungen und Aktivitäten. Beispiele dafür sind die Behinderung der Anti-Nato Proteste vor einigen Jahren in Kehl, das Vorgehen gegen Stuttgart 21 GegnerInnen, das rigorose Versammlungsverbot gegen die Blockupy Aktionen in Frankfurt.
Besonders betroffen sind immer wieder antifaschistische Aktionen und Proteste gegen Naziaktivitäten. Während kommunale Verbotsverfügungen gegen Naziaufzüge regelmäßig von den obersten Gerichten mit dem Hinweis auf die Versammlungsfreiheit aufgehoben werden, werden antifaschistische Proteste kriminalisiert und immer wieder auch verboten.
Selten gibt es rigorosere Polizeimaßnahmen, Durchsuchungen und Schikanen, Platz- und Stadtverbote, Einkesselung ganzer Demonstrationszüge, Knüppel- und Wasserwerfereinsätze, Prügelorgien, Festnahmen und Verhaftungen … als anlässlich von Aktionen gegen Naziaufmärsche. Beispiele sind die stundenlangen Einkesselungen von Nazigegnern anlässlich der Naziaufmärsche zum 1. Mai in Ulm und Heilbronn. Das Versammlungsrecht der Nazis soll geschützt werden, so die behördliche Begründung für solche Maßnahmen, indem den NazigegnerInnen die Versammlungsfreiheit verweigert wird.
Oft wurden solche Maßnahmen im Nachhinein von den Gerichten als rechtswidrig eingestuft, und dennoch immer wieder angewandt und von den regierenden Politiker*innen als „maßvoll und besonnen“ gelobt.
Auch wir hier in Pforzheim sind vor solchen gespenstischen Szenen nicht sicher. Ich meine den Fackelmarsch und andere Aktionen des rechtsextremen Freundeskreises „Ein Herz für Deutschland“. Es ist unerträglich, wie Neonazis die Erinnerung an die Opfer missbrauchen. Ich wende mich auch gegen ein unterschiedsloses Gedenken an Opfer und Täter gleichermaßen, weil dies die Nazi- und Kriegsverbrechen relativiert.
Doch wie konnte es zu diesem veränderten Umgang mit der Vergangenheit kommen, dass versucht wird, mit Lügen die Wahrheit und Erinnerung zu verdrängen ?
Die kanadische Journalistin Erna Paris, 1940 in Toronto als Tochter jüdischer Eltern geboren, hat hierzu ein Buch geschrieben :
Jahrelang empfand sie Deutschland als bedrohlich und unzugänglich. Sie schreibt, und erlaubt bitte, dass ich eine kurze Passage aus ihrem Buch zitiere:
“ Das Gedenken des Holocaust ist vielschichtig und die Wiederherstellung der Erinnerung ein langwieriger Prozess, der erst in jüngster Zeit Fortschritte zeigte. Nach 1945 brach für Deutschland eine Zeit an, in der man zuallererst nach vorne schaute. Man übte sich unter Anleitung der siegreichen Alliierten in der Demokratie, versuchte, eine lebensfähige Wirtschaft aufzubauen und den europäischen Nachbarn als Partner und nicht als Kontrahent zu begegnen. Es herrschte der Kalte Krieg, in dem so mancher ehemalige Nazi ein willkommener Mitstreiter gegen den Kommunismus war. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse von 1945 und 1946, auch als „Siegerjustiz“ abgetan, dienten den meisten als eine Möglichkeit der Katharsis, Hitler und seine Helfershelfer waren tot oder gebührend bestraft – ein Schlussstrich , wie ihn die Franzosen nach dem Krieg gezogen hatten, schien auch in Deutschland möglich zu sein. Die Geschichte konnte wieder von Neuem beginnen. Doch wer sollte sie gestalten ? Die neu gegründete Bundesrepublik unter ihrem ersten Kanzler Konrad Adenauer brauchte eine starke Justiz, sie brauchte Richter und Beamte. Doch die meisten Richter hatten der Sache der Nazis gedient, stillschweigend Gräueltaten gebilligt, die Ermordung der Schwachen und die berüchtigten Nürnberger Gesetze mitgetragen, di die Juden ihrer bürgerlichen Rechte und ihre Staatsbürgerschaft beraubten. … Und auch die Beamten, das diplomatische Corps und die Militärs waren zu sehr in die Vergangenheit verstrickt, um unbelastet zu sein, und nur wenige hatten sich der Indoktrination unter Hitler entziehen können. Da war Erinnerungslosigkeit eine vergleichsweise schmerzlose und unproblematische Option. Die so genannte Entnazifizierung wurde bestenfalls halbherzig betrieben, und zu Gefängnis Verurteilte wurden so bald wie möglich entlassen, um Aufgaben zu übernehmen. In den Jahren unmittelbar nach dem Krieg war die Infrastruktur der neuen Bundesrepublik, um funktionieren zu können, fast vollständig auf Männer und Frauen angewiesen, deren persönliche Biographie mit Unrechtstaten und in einigen Fällen sogar mit dem Genozid verwoben war“.
Soweit das Zitat aus dem Buch von Erna Paris!
Die geschichtspolitischen Auseinandersetzungen bringen bis zum heutigen Tag … eine Denunzierung und Diffamierung des Antifaschismus eine Wiederbelebung der Totalitarismus-These, die über einen Vergleich eine Gleichsetzung von NS-Vergangenheit und DDR-Geschichte einschloss massive Versuche, den Widerstand der Arbeiterbewegung aus dem öffentlichen Bewusstsein zu verdrängen mit sich.
Wir wollen an alle Menschen erinnern, die unter Einsatz ihres Lebens und der Freiheit Widerstand gegen das Nazi-Regime geleistet haben.
Wir als VVN – BdA rufen dazu auf, die historischen Jahrestage nicht allein als Gedenktage zu begehen. Sie sind Herausforderungen für politisches Handeln in der Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen von Nazismus, Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus in Politik und Gesellschaft.
Wer Nazi-Propaganda entgegen tritt, ist nicht kriminell, sondern schützt Verfassung und Demokratie !
Wir hoffen, dass öffentliche Diskussion dazu beiträgt, dass sich künftig noch mehr Menschen zusammenfinden in der Abwehr rechtsextremer Aktivitäten.
Wir meinen: Wer Naziherrschaft und Krieg verherrlicht, wer gegen Juden und Ausländer hetzt, kann sich nicht auf Grundgesetz und „Meinungsfreiheit“ berufen, denn das Grundgesetz ist nicht „wertneutral“ ! Es ist entstanden als Antwort auf jene 12 Jahre, in denen die Nazipropaganda verbrecherische Wirklichkeit wurde. Darum sollten Nazis nie wieder Gelegenheit haben, ihre Ideologie zu verbreiten.
Antifaschist*innen aus den Reihen der VVN – BdA, jungen Antifastrukturen, aktiven Gewerkschafter*innen und andere müssen sich immer wieder im Bündnis zusammentun. Hier in Pforzheim habt Ihr Eure Erfahrungen mit einem solchen Bündnis gegen den Fackelmarsch und andere Aktionen des rechtsextremen Freundeskreises „Ein Herz für Deutschland“ alljährlich im Februar seit vielen Jahren. Es ist unerträglich, wie Neonazis die Erinnerung an die Opfer missbrauchen. Die VVN – BdA Baden – Württemberg wird Euch unterstützen, am 23. Februar 2013 ein deutliches Zeichen gegen die Nazis setzen und landesweit für die Gegenaktionen mobilisieren
Fast zum Schluss meiner Rede möchte ich Max Mannheimer, Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau zitieren. Max Mannheimer hat alles durchlitten, was einem Menschen in dem von den Nazis entfesselten Inferno zustoßen konnte: Demütigung, Vertreibung, Internierung im Ghetto, Tod fast der ganzen Familie in der Gaskammer, Arbeitslager und KZ, Hunger, Krankheit und Misshandlung .
In einer Diskussion mit Schüler*innen sagte Max Mannheimer einmal:
„Ihr seid nicht verantwortlich für das was geschah. Aber dass es nicht wieder geschieht, dafür schon.“
Das beeindruckt mich tief und ist ein schönes Schlusswort!i
Die Kreisvereinigung Pforzheim der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten ehrt jetzt die Toten mit einer Kranzniederlegung.
Ich danke für Euer Kommen und für Eure Aufmerksamkeit ! Vielen Dank !